AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reinigungsleistungen der Polsterando GmbH, Wilhelmstraße 4A, 70182 Stuttgart, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.

§1. Art und Umfang der Leistung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine E-mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.

§2. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Reinigung schriftlich begründete Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

Der Auftragnehmer weisst ausdrücklich darauf hin, dass durch die Reinigung Materialveränderungen auftreten können. Zudem können durch die Reinigung neue, bis dato, nicht sichtbare Flecken hervortreten. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.

Der Auftraggeber hat bei vorliegen von Reinigungs-/Pflegehinweisen diese dem Auftragnehmer vor Beginn der Reinigung auszuhändigen.

Wurde das Obermaterial vorab im Selbstversuch mit Reinigungsmitteln bearbeitet ist dies durch den Kunden vorab schriftlich mitzuteilen mit welchen Mitteln gearbeitet wurde. Ansonsten kann eine durch die Vorbearbeitung und die im Polster befindlichen Reinigungsmittel ausgelöste Materialreaktion nicht ausgeschlossen werden und auch in keinster Weise eine Haftung dafür übernommen werden.

§ 3 Terminverzug durch den Kunden

1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vorher schriftlich via E-mail an service@polsterando.de abzusagen.
Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a) Bei Absagen innerhalb von zwischen 48 bis 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Reinigungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebots oder sofern direkt telefonisch gebucht der Terminbestätigung bestehen.

b) Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Reinigungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 100% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebots oder sofern direkt telefonisch gebucht der Terminbestätigung bestehen.

c) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Reinigungstermin an der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Adresse und sagt diesen Termin auch nicht schriftlich vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den Reinigungstermin zu 100% gemäß des Angebots oder sofern direkt telefonisch gebucht der Terminbestätigung gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

§4. Preise

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§5. Nachbesserung/Reklamation

Bei ordentlicher Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Reinigung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 12 Stunden nach Reinigungsdatum in schriftlicher Form über das Reklamationsformular bei dem Auftragnehmer einzureichen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.

Bei Polster- und Teppichreinigung können Reklamationen auf Fleckentfernung oder Materialveränderungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Im Schadensfall ist diesbezüglich §2 Abs.2 wirksam.

§6. Zahlungsbedingungen

Zahlungsmethoden:

a) Privatkunden: Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung bargeldlos per EC-Karte, Maestro-Karte oder Kreditkarte oder via Vorkasse auf das von Uns genannte Konto.

Sollte nach interner Freigabe der Zahlungsvorgang auf Rechnung laufen, fällt eine Rechnungsgebühr in Höhe von 25 EUR an.

b) Firmenkunden: Nach interner Überprüfung und Freigabe durch unser Unternehmen ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Die Rechnungsgebühr beträgt pauschal 25 EUR.

Zahlungsfrist:

a) Privatkunden: Sofort nach Beendigung der Dienstleistung.

Bei genehmigter Zahlung auf Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

b) Firmenkunden: Sofort nach Beendigung der Dienstleistung.

Bei genehmigter Zahlung auf Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

Verzugszinsen:

Falls eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

§7. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

§8. Gerichtsstand

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

§9. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.